Falsch Positiv - Wie es dazu kommt ? - gke-portal.com

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Beim Grapefruitkernextrakt von Dr. Harich wird immer gefragt, wie es denn möglich sei, dass unterschiedliche qualifizierte Chemielaboratorien bei ihren Untersuchungen, immer wieder zu demselben falsch-positiv gelangen? Indem sie im Harich GKE petro-chemische Stoffe indentifiziert hätten, welche laut Hersteller und Händler gar nicht enthalten seien, weil die (sogenannten) "verdächtigen  Substanzen" durch die molekulare Umwandlung der Substanzen von Grapefrutkernen und Membranen entstehen und deshalb von rein phytochemisch-pflanzlicher Natur sind (wie es auch bei Ascorbinsäure der Fall ist, die jedoch in Verbindung mit den flavonoiden Bestandteilen einer Zitrone eine ganz andere positive Wirkung aufweist, als es bei einer rein chemischen Ascobinsäure der Fall ist, die sogar schwere Nierenschäden verursachen kann). Natürlich ist der GKE in keiner Weise so umfassend wissenschaftlich erforscht wie dies bei Ascorbinsäure der Fall ist. Dass Bestrebungen, die Wirkung dieses GKE wissenschaftlich umfassend zu erforschen und zu untersuchen, mit allen Mitteln verhindert werden sollen, ist selbst für einen Blinden erkennbar, wenn sehr erfolgreiche Studien oder Versuche von EU-Gesundheitsbehörden mittendrinn gestoppt werden (wenn die Ergebnisse dann doch gar zu positiv für die Anwender sein könnten). Dass alle Bestrebungen, die positive Wirkungsweise des Harich GKE auch in Europa zu erforschen und zu beweisen, zum Scheitern verurteilt sind, hat man sehr deutlich gesehen, wie die Pharmalobby derartige Bemühungen am Louis Pasteur Institut in Frankreich bzw. an der Jagiellonsky Universitätsklinik in polnischen Krakau unterbunden haben, so dass man in offiziellen Medien nicht einmal mehr darüber informieren darf.

So muss in diesem Zusammenhang grundsätzlich jede nationale bzw. EU-Gesundheitsbehörde ein "Analyse-Zertifikat" von Grapefruitkernextrakt als nutzlos in den Papierkorb werfen, wenn dieses nicht von einer EU-akkreditierter Stelle stammt und nicht mit der vorgeschriebenen Methode für das Testen von Benzethonium- bzw. Benzalkoniumchlorid geprüft wurde. Jedes andere Analysezertifikat eines Instituts, welches nicht die "Akkreditierung" (Vollmacht der EU-Gesundheitsbehörden) hat, mag vielleicht einen Anwender oder eine Anwenderin "beruhigen", hat aber bei einer Behörde keinen Wert, wenn es nicht mit EU-Akkreditierung den gesetzlich vorgeschriebenen wissenschaftlichen Methoden folgt, die von der Pharmaindustrie (als Schutzmacht der Gesundheitsindustrie) vorgeben werden. Die im vorigen Menüpunkt angeführte Untersuchungsmethode von Prof. Dr. Wilkinson zur Unterscheidung der petro-chemischen von phyto-chemischen Substanzen und auch das positive Resultat der norwegischen Lebensmittelanstalt MATFORSK, sind zwar sehr wichtige Forschungsarbeiten, haben jedoch für die EU-Kommission und den mit ihr verbundenen nationalen Gesundheitsbehörden, keinerlei Bedeutung! Alle nationalen Gesundheitsbehörden sind an die gesetzlichen Vorschriften der EU-Kommission bzw. der Codex Alimentarius Kommission gebunden.

Grundsätzlich scheint dies natürlich begrüßenswert zu sein, denn auch wir finden die Vorstellung "nicht angenehm", dass wir mit dem GKE massenhaft gesundheitsschädliche Substanzen zu uns nehmen könnten. Oder dass jeder einfach so analysieren könnte wie es ihm richtig erscheint. Aber unser vollstes Vertrauen in das international hohe wissenschaftliche Renommee von Prof. Dr. Wilkinson, und die Tatsache, dass einige von uns selbst nun schon seit fast 30 Jahren das CITROSEPT mehr oder minder sogar regelmäßig zu sich nehmen und niemand bislang einen Leberschaden oder sonst was davongetragen hat, macht uns unerschütterlich davon überzeugt, dass wir keineswegs eines dieser petro-chemischen Umweltgifte Benzethonium- oder Benzalkoniumchlorid zu uns nehmen oder jemals genommen haben. Denn unserem ehemals zumeist ramponierten oder teilweise auch schon fast kaputten Immunsystem geht es heute erstaunlichst gut; selbst in der harten Corona Zeit hatte niemand Probleme.

Aber da die Pharma-Lobby und ihre Sympathisanten es wohl nicht müde werden, ihre Wahrheit und ihre "Erkenntnisse" zu propagieren, möchten wir an dieser Stelle vielleicht auch kurz erklären, warum und wie es immer wieder zu demselben Falsch-Positiv kommt, wenn verschiedene Chemiker und Chemikerinnen, auch mit unterschiedlichen Methoden, IMMER zu dem gleichen Ergebnis, dem Falsch-Positiv kommen, dass im GKE etwas enthalten sei, was in Wirklichkeit jedoch nicht enthalten ist.


    
Warum es in Analyselaboratorien der Pharma- und Chemieindustrie immer wieder zu derselben ominösen Schlussfolgerung kommt, dass es sich bei dem quaternären Pflanzenkomplex im GKE um Benzethonium oder Benzalkonium handelt, möchten wir hier in zugegeben laienhafter Weise noch kurz erläutern. Wir tun dies anhand einer bildgebenden MS Analyse, die in den 1990er Jahren in einem Pharmazielabor mittels Fluoreszenz-Spektroskopie gemacht wurde. Aus unserer Sicht stellt diese bildhafte Methode das sogenannte „Problem“ ausgezeichnet dar, weil es egal ist, ob die gemessenen Parameter mittels Bildern, Ziffern, Linien, Kurven, etc. dargestellt werden, denn das Prinzip des Vorgehens ist immer dasselbe; mit Bildern lässt es sich jedoch einfacher erklären oder verstehen.

1. Grundsätzlich geht man in bürokratischer Weise bereits immer von der Annahme aus, dass Benzethoniumchlorid (oder Benzalkoniumchlorid) enthalten sein könnte (!); von unvoreingenommener Forschungs- oder Analysetätigkeit kann man somit nicht sprechen, aber dies ist im fest von der Pharma-Industrie verankerten wissenschaftlich-bürokratischen System auch nicht erforderlich; im Gegenteil ist dies auch ganz und gar nicht erwünscht!

In der im World Wide Web gerne zitierten "maßgeblichen" Analyse im chemischen Institut einer sehr angesehenen Universität in Deutschland (den Namen der Beteiligten wollen wir hier nicht nennen, da diese ihn wohl selbst kennen und wir wissen, dass diese ihn hier nicht lesen wollen), stellte man also zuerst mit einer ganz gewöhnlichen Extraktion (Auszugsverfahren) einen eigenen "GKE" her. Diese angesehenen Damen und Herren ignorierten - trotz des allseits bereits vorhandenen Internets im Jahr 1997 für eine wissenschaftliche Vorher-Recherche - sowohl das bereits vorhandene Patent Nr. 5.425,944 von Dr. J. Harich , als auch die vorangegangenen Patente, auf die dieses endgültige Herstellungspatent basiert!





So muss man nun leider sagen, in Unkenntnis über diese Tatsache gingen die Damen und Herren in ihrem Chemielabor weiter ans fröhliche Werken und stellten mit einer ganz gewöhnlichen Extraktion (Auszugsverfahren) selbst einen "Grapefruitkernextrakt" her. Dann stellten sie erstaunt fest, dass in diesem von ihnen selbst extrahierten GKE absolut nichts an antimikrobiellen Substanzen vorhanden war. Ihr Extrakt war antimikrobell völlig unwirksam! Nichts war es also mit der im Internet vielgepriesenen antimikrobiellen Wirksamkeit dieses neun "Wundermittels "Grapefruitkernextrakt"! Alles nur ein großangelegter Schwindel? Vielleicht hatte man doch ein antimikrobielles Konservierungsmittel wie dieses Bezethoniumchlorid oä zum antimikrobiell wirksamen Harich GKE dazugemischt? Das wäre ganz klar ein gewaltiger Skandal. Aber das musste man nun auch "wissenschaftlich" beweisen!

Die nun folgende Vorgangsweise in Deutschland bzw. auch diversen anderen pharmazeutischen bzw. chemischen Laboratorien, ist unabhängig von der verwendeten Methode zu 100% identisch (wir beziehen uns hier der Einfachheit halber auf Benzethoniumchlorid, dasselbe gilt aber auch für Benzalkoniumchlorid, etc.).

2.) Man nimmt zuerst ein Vergleichsmuster von reinem Benzethoniumchlorid aus der chemischen Pharmadatenbank oder (am Beispiel einer Analyse in einem Pharmazielabor in Ungarn) stellt damit selbst ein Vergleichsmuster von Benzethoniumchlorid mittels Fluoreszenz-Massenspektrometrie her (siehe Pkt 1).



3.) In diesem Beispiel wurden dann drei am Markt erhältliche GKE Produkte mit dem Dr. Harich Rohextrakt mit derselben Fluoreszenz-Massenspektroskopie getestet (Pkt. 2,3 und 4)
Anmerkung: Diese drei Produkte unterschieden sich laut Hersteller lediglich durch die Konzentration des enthaltenen Dr. Harich GKE Rohextrakts von 50%, 100% und 33% Rohextakt, der Rest ist Wasser und pflanzliches Glyzerin.

4.) Man stellte nun fest, dass der Parameter von Benzethonimchlorid in allen drei Produkten vorhanden war.  Man hatte also tatsächlich in allen 3 Produkten das gefunden, was man bereits von Beginn weg gesucht (bzw. „vermutet“) hatte, nämlich Benzthoniumchlorid. Jeglicher Irrtum wurde (und wird auch heute noch) völlig ausgeschlossen, der Parameter war und ist eindeutig.

Aber: Der im Bild 2-4 zusätzlich auftauchende zweite Parameter, der in dieser bildgebenden MS-Methode (wie ein Glockenschwengel) insbesondere im unverdünnten Extrakt (3) sogar durchaus klar ersichtlich mit dem mutmaßlichen Parameter von dem angeblichen "Benzethoniumchlorid" verbunden ist, wird dabei völlig ignoriert ! Und wird bestenfalls als eine Verzerrung des Ergebnisses interpretiert! Es wird gänzlich ignoriert, dass es sich hier ganz real um eine ganzheitliche quaternäre, phytochemische Substanz handeln könnte, die ausschließlich in dieser Gesamtheit im Harich GKE existiert.

Eine phyto-chemische Substanz, die der ganzheitlich tätige US-Arzt und Naturheilpraktiker Dr. Allan Sachs bereits 1997 in seinem Buch „Gesund Sein mit GKE“ zusammenfassend beschreibt (mit GKE ist hierbei ausschließlich der Extrakt gemeint, der mit dem bio-technologischen Verfahren von Dr. Harich gewonnen wird):

„Die einzelnen Phenole (der Grapefruitsubstanzen, eig Anmerk) sind relativ instabil, werden aber (in dem patentierten bio-technologischen Herstellungsverfahren, eig. Anmerkung) in stabilere Substanzen umgewandelt, die den quaternären Verbindungen angehören. Einige quaternäre Verbindungen, wie Benzethoniumchlorid und Benzalkoniumchlorid, sind als antimikrobielle Substanzen (petro-chemisch hergestellt, eig. Anmerk.) für Tiere giftig. Auch das Vitamin B Cholin (wie Vitamin B1) ist eine quaternäre Verbindung, jedoch ist diese ungiftig und sogar von entscheidenter Bedeutung für die Aufrechterhaltung gesunder neurologischer Funktionen des Fettstoffwechsels. Die gesamte chemische Struktur der quaternären Verbindung im GKE (von Dr. Harich, eig. Anmerkung) ist noch nicht zur Gänze erforscht, aber es scheint, als sei diese neu entstandene quaternäre Verbindung, einerseits zwar hochwirksam antimikrobiell, aber bei entsprechender Anwendung jedoch ungiftig“ (Seite 15).

Diese Tatsache (der ganzheitlich quaternären Pflanzensubstanz) einfach zu ignorieren, um auf diese Weise die Gegenwart von Benzethoniumchlorid zu "beweisen", ist eine klare Unterdrückung der wissenschaftlichen Aufgabe der Forschung und .... es ist ein Falsch-Positiv, das einzig daraus resultiert, dass man Übereinstimmung akzeptiert, den Unterschied jedoch einfach weg ignoriert bzw. es gar nicht in Betracht zieht,  dass es sich gar um eine phenole Verbindung mit rein pflanzlichem phyto-chemischen Ursprung handelt.

Leider verfügt keine der uns bekannten Hersteller- oder Vertriebsfirmen über ein derartiges Etat, um diesen "katastrophalen Irrtum" (gegen die Bestrebungen der EU-Pharmalobbyisten und -istinnen) ein für alle mal aus der Welt zu schaffen. Analysen, die in England oder Norwegen bei ihren Forschungen zum gegenteiligen Schluss gekommen sind, dass kein BC enthalten ist, haben in der EU bzw. deren nationalen Behörden den Wert von Klopapier.

Das ist auch der Grund warum die Hersteller des Dr. Harich GKE auch weiter keine Analysezertifikate werden vorlegen können. Weil es kann Jahre, Jahrzehnte oder gar noch länger dauern, bis sich Erkenntnisse der neuzeitlichen Phytochemie gegen den profitorientierten Mainstream und insbesondere gegen die etablierte petro-chemisch orientierte Wissenschaftselite durchsetzen wird. Vielleicht werden wir das selbst tatsächlich nicht mehr erleben. Dennoch hoffen wir dies aus ganzen Herzen und und machen entschlossen weiter ...

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